Das Tempo der pandemischen Entwicklung verschärft sich weiter – genauso wie die damit einhergehenden Gegenmaßnahmen des Landes. War es bisher für Sporttreibende nur zu Einschränkungen im Indoor-Bereich gekommen, wird es ab morgen das ganze Sportland treffen: Wie die Landesregierung heute (23.11.2021) beschlossen hat, wird die Ausübung aller Sportarten – und zwar egal, ob im Freien oder in der Halle – dann nur noch grundsätzlich im 2G-Modus möglich sein. In einer Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei heißt es dazu: „Die 2G-Regel wird ausgeweitet. Sie gilt landesweit zwingend in […] Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder (das gilt nicht für: Sportanlagen, soweit in diesen ausschließlich ärztlich verordneter Sport oder Sport zu sozialtherapeutischen Zwecken ausgeübt wird, den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen, den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern).“
Zu möglichen Ausnahmen informiert das Landeskabinett: „Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).“
Die Verordnung soll voraussichtlich bis zum 15. Dezember 2021 gelten.